Frachtfreie Beförderung

[126] Frachtfreie Beförderung (transports gratuits; trasporto franco di porto) ist die ohne Erhebung einer Fracht stattfindende Beförderung von Gütern. Das Motiv kann ein sehr verschiedenes sein.

Zunächst kommen für die F. dienstliche Rücksichten in Betracht (s. Dienstgut).

Auf Grund tarifmäßiger Bestimmungen erfolgt u.a. die F. leerer Privatwagen, die frachtfreie Rückbeförderung von Parteidecken, Ladegeräten, Eisbehältern, unverpackten, bei der Eisenbahnbeförderung beschädigten Eisengußwaren u. dgl., ferner von unverkauft gebliebenen Ausstellungsgütern.

Auf gesetzlichen und konzessionsmäßigen Verpflichtungen beruht insbesondere die F. von Postsendungen (Postwagen); außerdem erfolgt die F. von Liebesgaben, Baumaterialien u.s.w. für von Elementarereignissen oder sonstigem Notstand heimgesuchte Gegenden.

Grunow.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 126.
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