[166] Frankaturdeposit ist der Frachtbetrag, der vom Absender zu hinterlegen ist, wenn eine Sendung dem Empfänger frachtfrei ausgefolgt werden soll, obwohl zwischen der Versand- und der Bestimmungsstation keine direkten Tarifsätze bestehen. Da der Frachtbetrag in seiner ganzen Höhe nicht bekannt sein kann, so ist er auf Grund der vorhandenen Hilfsmittel unter Rücksichtnahme auf die Länge des zurückzulegenden Weges und etwaige Überführungen sowie auf die Beschaffenheit des Gutes ungefähr, jedoch reichlich zu bemessen.
Bei den deutschen Eisenbahnen sind allen solchen Sendungen Frankaturrechnungen (Frankaturnoten) mitzugeben; die Beigabe ist in der Spalte des Frachtbriefs »vom Absender bezahlt« zu vermerken. Solche Rechnungen sind auch Sendungen mitzugeben, die nach Kleinbahnstationen bestimmt sind, mit denen direkte Tarife nicht bestehen. Die Frankaturrechnung besteht aus drei Teilen, der Rechnung, der Empfangsbescheinigung über den eingezahlten Betrag und dem Ausgleich. Frankaturdepositen werden im Frankaturvorschußbuch verbucht.
Auch beiden österreichischen Eisenbahnen wird ein F. vom Absender erhoben, wenn Sendungen frankiert werden sollen, die von der Versand- nach der Empfangsstation nicht direkt kartiert werden. Solchen Sendungen sind Frankaturrechnungen beizugeben, u.zw. auch im Verkehr mit Belgien, Frankreich, Italien und der Schweiz. Die Frankaturrechnung ist übereinstimmend mit dem Frachtbriefe auszufüllen und ist der eingehobene Vorschuß an der hiefür vorgesehenen Stelle einzutragen. (Vgl. ein Muster der Frankaturrechnung in den Abfertigungsvorschriften des VDEV.)
Grunow.