[253] Garantierechnungen, Verrechnungen zwischen dem Staat, Provinzen, Gemeinden u.s.w., die eine Zinsbürgschaft (Garantie) Eisenbahngesellschaften gegenüber übernommen haben, und den letzteren. Die G. bilden die ziffermäßige Grundlage für die Leistungen aus dem Titel der übernommenen Zinsbürgschaft (s.d.).