Kurvenprüfung

[44] Kurvenprüfung. Zur Bestimmung des mittleren Krümmungshalbmessers einer durch den Betrieb verfahrenen Kurve wird die vorhandene Kurve in sehnengleiche Kurvenstücke z.B. von 20 m Länge oder von Schienenlänge geteilt. An den Enden und in der Mitte dieser Kurvenstücke werden die Pfeilhöhen gemessen (s. das Verfahren im Artikel »Absteckungen«, Bd. I, S. 72, Abb. 91). Trägt man diese Pfeilhöhen graphisch auf, so sollen ihre Endpunkte bei einem Kreisbogen auf einer zur Grundlinie parallelen Geraden, bei einer Übergangskurve auf einer zur Grundlinie geneigten Geraden liegen. Da diese Forderungen bei einer verfahrenen Kurve nicht erfüllt sein werden, so kann man zwischen die Endpunkte der Pfeilhöhen ausgleichende Geraden legen, die dann die mittleren Pfeilhöhen für den Kreisbogen und die verglichenen für die Übergangskurven geben. Diese Ermittlung wird angewendet, wenn sich die verfahrene Kurve noch durch bloße Ausrichtung des Gleises in eine ausgeglichene Bogenlage zurückführen läßt. Ist jedoch die Kurve stark verfahren oder eine Neulage des Gleises notwendig, dann empfiehlt es sich, von den beiden Tangenten ausgehend, den Bogen unter Anpassung an den Bahnkörper theoretisch richtig nach einem der gebräuchlichen Absteckungsverfahren festzulegen.

Literatur: Burok, Der Bahnmeister. Bd. II, Halle 1907. – Max Höfer, Die Berichtigung der Krümmung in Gleisbogen. Köln 1914.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 44.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: