Lademittel

[47] Lademittel, im engern Sinn jene losen Wagenbestandteile, die zur Unterstützung, Befestigung oder zum Schutze der Ladung eines Eisenbahnwagens dienen. Hierher gehören beispielsweise Ketten, Rungen, Riemen für Fahrzeuge, Stricke, Unterlagskeile, bewegliche Kippstöcke, steife Kuppelstangen für Langholzbeförderungen, eiserne Zugstangen, Wageneinrichtungsstücke für Beförderung von Obst, Getreide u.s.w. in loser Schüttung, Fleischböcke, Vorhängschlösser, Teerdecken, Wageneinrichtungsstücke für Militärbeförderung u. dgl.

L. müssen mit den Eigentumsmerkmalen versehen und überdies, sofern sie zu einem bestimmten Wagen gehören, an beiden Langseiten des Wagens verzeichnet sein.

Die Rückbeförderung von L. erfolgt in der Regel gebührenfrei.

Außer den zur Wageneinrichtung gehörenden L. werden die Stationen mit den sonst nötigen L. versehen; hierher gehören z.B. Beißer, Hebel, Walzen, Ladebrücken, Rollkarren, Packhaken, Schußleitern, Böcke, Kräne, bewegliche Viehrampen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 47.
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