[47] Lademeister, auch Boden- oder Magazinsmeister, Bedienstete, die für die unmittelbare Beaufsichtigung der Annahme, Ausgabe und Lagerung sowie der Ver-, Um- und Entladung der Güter sowohl auf den Güterböden wie auf den Ladegleisen bestellt sind. Soweit nicht besondere Wiegemeister dafür bestimmt sind, leiten die L. auch die Verwiegung der Güter.
Unter ihrer Aufsicht stehen die Güterbodenarbeiter, s. Güterarbeiter.
Die Stellen der L., die in der Regel zu den Unterbeamten gehören, werden gewöhnlich in erster Linie mit Militäranwärtern besetzt. Bei vielen Bahnverwaltungen, insbesondere den Staatsbahnverwaltungen, kann die Stelle eines L. vielfach nur durch Ablegung einer Prüfung, in der die erforderlichen Kenntnisse im Lade- und Abfertigungsdienst nachzuweisen sind, erlangt werden.
Matibel.