Ladestelle, Ladeplatz

[49] Ladestelle, Ladeplatz (loading station; quai de chargement; posto di carico), ein an Güterschuppen, Rampen oder Fahrstraßen liegender, zum Ein- oder Ausladen von Gütern, Tieren, Militär u.s.w. dienender Platz. In diesem Sinne wird der Ausdruck z.B. in der Deutschen Militärtransportordnung gebraucht. Auch versteht man in einzelnen Gegenden unter L. an den Bahnhöfen oder an der freien Strecke gelegene, durch Gleise mit der Bahn verbundene Plätze, die von der Bahnverwaltung einzelnen Parteien zur Be- oder Entladung der für sie bestimmten Wagen überlassen sind.

† Oder.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 49.
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