[71] Laufschilder. In den Zügen mit Personenbeförderung weicht der Lauf einzelner Wagen vielfach vom eigentlichen Lauf des Zuges ab. Während die Stammwagen im Zuge bis zur Zugendstation verbleiben, laufen einzelne Wagen über diese hinaus oder verlassen den Zug auf einer Unterwegsstation, um hier auf einen Anschlußzug überzugehen. Um sowohl die Reisenden, als auch die Bahnbediensteten, über den Lauf der einzelnen Wagen eines Zuges zu unterrichten, werden an den Wagen Blechtafeln angebracht, auf denen die Zielstation und bei Wagenläufen auf größere Entfernung außerdem die wichtigeren Unterwegsstationen angeschrieben sind. Um solche zunächst für die Wagen der eigenen Verwaltung bestimmten L. auch an fremden Wagen anbringen zu können, sind über ihre Abmessungen und ihre Befestigungsweise durch Haken an den Seitenwänden der Wagen Vereinbarungen zwischen den am großen europäischen Wagendurchgangsverkehr beteiligten Verwaltungen (s. Durchgehende Wagen) getroffen. Für die deutschen Staatsbahnen bestimmen die Fahrdienstvorschriften in § 93 (3):
»Die Stamm-, Kurs- und Verstärkungswagen sind auf beiden Seiten mit L. zu versehen. Bei Zügen des Nah- und Vorortverkehrs und bei Nebenbahnzügen genügen L. am ersten und letzten Wagen oder an der Stirn der Lokomotive. Die Personenwagen der D-Züge erhalten auch im Innern an beiden Enden des Seitenganges L. Speisewagen erhalten äußere und innere L.«
Auch die dem Güterverkehr dienenden Kurswagen (s.d.) oder die zu Eisenbahndienstzwecken benutzten Fahrzeuge, insbesondere die Gepäckwagen (s.d.), werden häufig mit L. ausgerüstet.
Breusing.