Massengüterbahnen

[247] Massengüterbahnen, besondere Eisenbahnen, die berufen sein sollen, den Massengüterverkehr getrennt vom übrigen Güterverkehr und vom Personenverkehr billiger und leistungsfähiger zu vermitteln, als dies durch die bestehenden Eisenbahnen oder durch die künstlichen Wasserstraßen (Kanäle) möglich ist. Von den Verfechtern des Baues solcher Bahnen wird geltend gemacht, daß sich die Tarife derselben unter gewissen Voraussetzungen auf 1/2 bis 1/4 der bestehenden billigsten Sätze herabmindern ließen. Als Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der M. wird angenommen, daß:

1. die durch denselben Versender gleichzeitig zum Versand kommenden Einzelmengen verhältnismäßig groß sind (mindestens ganze Wagenladungen, tunlichst jedoch ein Vielfaches von Wagenladungen),

2. die Gesamtmenge der für das Kilometer zu befördernden Güter groß ist,

3. die Wagenladungen in möglichst großer Zahl vom Versand- bis zum Empfangsort gemeinsame Wege haben, so daß womöglich geschlossene Züge vom Versand- zum Empfangsort und ebenso leer in umgekehrter Richtung durchgeführt werden können,

4. auf jeder Verkehrsanlage möglichst Güter gleicher Art in großen Mengen behandelt werden, wobei zugleich die Zahl der Stationen verhältnismäßig gering ist.


Nach dem Vorschlag für eine M. vom rheinischwestfälischen Industriegebiet nach Berlin (Rathenau-Cauer Massengüterbahnen, Berlin 1909) soll diese möglichst nahe den Industriewerken (ohne Rücksicht auf Städte und Ortschaften) geführt, normalspurig mit 2 Gleisen gebaut und mit geeigneten Betriebsmitteln (Wagen von großer Ladefläche, mit durchgehender Bremse und zentraler Kupplung sowie ganz besonders mit Einrichtungen zur Selbstentladung, mit ausgedehnten Ladegleisen u.s.w.) ausgestattet werden.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 247.
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