Notbrücken

[374] Notbrücken (temporary bridges; ponts provisoires, ponts de circonstance). Man versteht darunter Brücken, die zur zeitweiligen und raschen Instandsetzung eines Verkehrsweges bestimmt sind und für die nur eine vorübergehende Benutzungsdauer in Aussicht genommen wird. N. werden bei einem länger dauernden Umbau oder Neubau von Straßenbrücken oder Eisenbahnbrücken erforderlich, wenn während des Baues ein wenn auch entsprechend eingeschränkter Verkehr aufrecht erhalten bleiben soll; sie kommen aber besonders häufig in Eisenbahnlinien als Ersatz für Brücken in Anwendung, die durch Elementarschäden oder im Kriege zerstört wurden. In diesem Fall handelt es sich dann immer um Bauarten, die möglichst rasch aufgestellt werden sollen und daher in den Hauptteilen schon in genügender Reserve vorhanden sein müssen. Für die zumeist in Frage kommenden kleineren Stützweiten reichen Holzträger in Form von einfachen und zusammengesetzten Balken oder dazu vorbereitete Walzträger aus.


Bei den österreichischen Staatsbahnen und wohl auch bei den meisten anderen Bahnen werden solche verzahnte, verdübbelte oder Klötzelholzträger, besonders[374] aber auch Walzträger für Stützweiten bis zu 10–12 m in Bereitschaft gehalten, um erforderlichenfalls für solche Provisorien verwendet zu werden. Diese Träger können noch leicht im ganzen transportiert und auf die als Stützen dienenden gerammten oder auf Grundschwellen gesetzten Joche aufgelegt werden. Die Anbringung des Querverbandes, der für die eisernen Tragwerkstypen ebenfalls vorbereitet ist, sowie die Gleislage auf den Trägern erfordert dann nur mehr geringen Zeit- und Arbeitsaufwand.


Weniger einfach gestalten sich solche transportable oder zerlegbare Brücken für größere Spannweiten. Sie sind besonders für militärische Zwecke von hervorragender Bedeutung, da es sich im Kriege oft darum handelt, zerstörte größere Bahnbrücken in der kürzesten Zeit durch eine Notkonstruktion zu ersetzen. Hier werden zunächst, wo es angeht, vorhandene Reste gesprengter Tragwerke soviel als möglich wieder verwendet und durch zugeführte Provisorien ergänzt. Größere gut erhalten gebliebene Teile kontinuierlicher Brückenträger können durch Schwellenstapel wieder gehoben, die beschädigten Enden autogen abgeschnitten und aus der Mitte herausgesprengte Teile durch Einbau von Provisorien ersetzt werden. Natürlich muß dabei auf die ursprünglichen statischen Verhältnisse des Tragwerks entsprechend Rücksicht genommen werden.

Die Brückenprovisorien für Kriegszwecke oder Kriegsbrücken wurden früher vornehmlich aus Holz in Form von einfachen und verstärkten Balken-, Sprengwerks- oder Fachwerksbrücken errichtet. Zur Unterstützung dienen Böcke, bei Überbrückung von Gewässern Pontons. Eine Brückenequipage enthält das Material zu einer Brücke von 50–60 m Länge, die zu dessen Fortschaffung nötigen Wagen, die Werkzeuge zur Aufstellung und Zusammensetzung und einen entsprechenden Vorrat von Ersatzstücken. Seit dem Deutsch-Französischen Kriege sind an Stelle der schwer transportablen Holzkonstruktionen zerlegbare eiserne Brücken getreten, für die im Laufe, der Zeit und bei den verschiedenen Armeen unterschiedliche Systeme ausgebildet wurden. Sie bestehen sämtlich aus leicht transportablen, einfach und lösbar zu verbindenden Einzelgebilden, die sich zu Parallelträgern zusammensetzen lassen, an die dann der aus ebenfalls möglichst gleichen Einzelelementen bestehende Querverband und die Fahrbahnträger angeschlossen werden. Die Zahl der voneinander verschiedenen Einzelteile eines Systems darf nicht zu groß sein und es sollen sich daraus Träger von verschiedener Stützweite unter Einhaltung der zulässigen Beanspruchung zusammenbauen lassen, wobei allerdings eine ungleichmäßige und z. T. unvollkommene Ausnutzung der Materialfestigkeit nicht zu vermeiden ist. Die Elemente für den Bau der Träger sind entweder 3eckig (Eiffel, Henry), rautenförmig (Kohn, Zschetsche), rechteckig (Cottrau) oder bestehen aus einzelnen Stabgliedern (Brochocki, Seyrig). Das bei der französischen Armee in Anwendung stehende System Eiffel verwendet gleichschenklige Dreiecke aus einfachen Winkeleisen, die an Knotenbleche genietet sind. Diese Dreiecke werden abwechselnd mit der Spitze nach oben und unten, sich zur Hälfte übergreifend, aneinander gereiht und durch gerade Gurtstabglieder verbunden (Abb. 354). Die Verbindung erfolgt mittels Bolzen. Mit Elementen von 2 m Höhe und 265 kg Gewicht lassen sich Eisenbahnbrücken bis 20 m Stützweite herstellen. Für größere Stützweiten werden die Träger 2geschossig gebaut. Die als Blechträger konstruierten Querträger wiegen 404 kg.

In Österreich stehen zerlegbare Gitterbrücken nach System Kohn in Anwendung (Abb. 355). Die Hauptträger sind Gitterträger mit gekreuzten Schrägen und schwachen Vertikalstäben, an welch letztere die Querträger angeschlossen werden. Die Knotenweite und die Höhe der eingeschossigen Träger beträgt 3 m. Die Hauptelemente, aus denen sich die Träger zusammensetzen, sind die auf die Spitze gestellten Vierecke aa, bb. Diese sind aus Winkeleisen unter Vermittlung von Eckblechen genietet und ist oben mit unten, rechts mit links verwechselbar. An den Zusammenstoßpunkten b zweier Elemente werden die Diagonalen mittels Stoßdeckwinkel und Verschraubung gekuppelt. Die Endelemente ccb sind 3eckig, mit kräftiger ausgebildeten Endpfosten. Die 6 und 3 m langen Gurtstäbe sind im Ober- und Untergurt vollkommen gleichartig und bestehen aus je 2 Notbrücken-Eisen mit versetzten, durch Laschen gedeckten Stößen. Die Träger werden doppelwandig aufgestellt und erhalten einen entsprechenden Querverband. Um die Blechquerträger an die doppelwandigen Träger anzuschließen, sind deren Stehbleche auf die Höhe der Trägerknotenbleche geschlitzt. Für größere[375] Spannweiten kommen 2- und auch 3geschossige Träger zur Anwendung (Abb. 356), wodurch sich für Eisenbahnbrücken Stützweiten bis zu 50 m erreichen lassen.

Das System Zschetsche verwendet ähnliche rautenförmige Elemente, in denen aber die Vertikalstäbe weggelassen sind; dafür sind aber solche in den Zusammenstoßpunkten der Rautenelemente angeordnet und an diese die Querträger angeschlossen, so daß die Lastübertragung nur in den Kreuzungspunkten der Streben erfolgt.

Die Aufstellung dieser zerlegbaren Brücken erfolgt entweder auf Gerüsten oder es wird die Brücke auf einem Ufer montiert und mit Hilfe eines an dem vorderen Brückenende anzubringenden Lancierschnabels auf Walzen oder Rollen in ihre definitive Lage eingeschoben.


Für N. kann die Inanspruchnahme etwas höher gewählt werden als für definitive Brücken. So schreibt z.B. die geltende österreichische Brückenverordnung vor, daß für hölzerne Eisenbahnprovisorien, die nicht länger als 6 Monate im Betrieb bleiben, die Inanspruchnahme mit 120 kg/cm2, d.i. um 50% höher als für definitive Brücken, gewählt werden darf; beträgt die voraussichtliche Benutzungsdauer bis zu 2 Jahren, so soll die Inanspruchnahme bloß 100 kg/cm2, die Erhöhung sonach nur 25% betragen. Für eiserne N. sind keine besonderen Bestimmungen vorgesehen.

N., die in Friedenszeiten in Dienst gestellt werden sollen, müssen der amtlichen Erprobung unterzogen werden.

Melan.

Abb. 354.
Abb. 354.
Abb. 355.
Abb. 355.
Abb. 356.
Abb. 356.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 374-376.
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