Refaktie

[185] Refaktie, im engeren Sinne ein geheimes Zugeständnis, durch das einem oder mehreren Absendern Preisermäßigung gegenüber den Tarifen zugestanden wird. Über das Verbot geheimer R. s. Frachtermäßigungen.

Im weiteren Sinne ist R. gleichbedeutend mit Frachtnachlaß (Rabatt). Vgl. auch Art. Gütertarife.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 185.
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