[421] Schuppen, Gebäude in meist einfacher Bauart und in der Regel eingeschossig, zur Unterbringung von Fahrzeugen, Geräten, Gütern, Materialien u.s.w., werden im Eisenbahnwesen zu zahlreichen Zwecken angewendet.
Insbesondere kommen in Frage a) Güterschuppen (s.d.) mit ihren Abarten Eilgutschuppen, Feuerzeugschuppen, Umladeschuppen (s. bes. Art.), Zollschuppen (s. bes. Art.) und Kaischuppen (s. Hafenbahnhöfe), die, in der Regel eingeschossig im Gegensatz zu den mehrgeschossigen Lagerhäusern (s.d.) oder Speichern, ebenso wie die Güterschuppen nur zur vorübergehenden Unterbringung von Gütern dienen; b) Lokomotivschuppen (s.d.) nebst Zubehör an Schuppen für Preßkohlen, Anheizmaterial u.s.w.; c) Wagenschuppen (s.d.), entweder nur zur Unterbringung oder auch zur Instandsetzung (Reinigung) der Wagen oder ganzer Züge, auch als Bestandteile von kleineren Werkstätten (s.d.) zur Wagenausbesserung; d) Materialschuppen (s. Materialmagazine).
Cauer.