Stoßmaschinen

[237] Stoßmaschinen (Abb. 241) dienen zum Anarbeiten von Werkstücken mit lotrechten ebenen Flächen, z.B. Pleuelstangenköpfen, Lagerschalen u. dgl. Der kräftige Ständer ist mit lotrechten Prismenführungen versehen, in denen sich der »Stoß« bewegt. Die Bewegung des Stoßes wird eingeleitet von einem breitstufigen Riemenkonus, der beispielsweise von einem Deckenvorgelege angetrieben werden kann. Der Riemenkonus treibt durch ein Rädervorgelege eine Kulisse, in die der Stoß eingehängt ist. Hierdurch wird eine annähernd gleichmäßige Schnittgeschwindigkeit und rascher Rücklauf erzielt.

Der Stoß selbst ist ausbalanciert und besitzt eine beim Rücklauf sich selbsttätig abhebende Messerkappe, die sowohl an der Stirnseite wie an der unteren Seite mit Schlitzen zur Aufnahme der Stahlhalter versehen ist. Die Lage des Stoßes kann beliebig eingestellt werden. Die Größe des Hubes wird durch Verschieben des Kulissensteines geregelt. Der Tisch erhält selbsttätige Bewegungen in der Längsrichtung der Maschine, senkrecht auf diese und auch im Kreis. Diese Bewegungen sind in ihrer Richtung umkehrbar und können auch in ihrer Größe geändert werden.

Die Maschinen werden für Stoßhübe von 120–600 mm gebaut. In den Staatsbahn Werkstätten sind Maschinen mit 270–350 mm Hub die gebräuchlichsten.

Die Stoßmaschinen werden durch die Fräsmaschinen immer mehr und mehr verdrängt.

Spitzner.

Abb. 241.
Abb. 241.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 9. Berlin, Wien 1921, S. 237.
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