Weichensignale

[315] Weichensignale (point indicators; signaux d'aiguille; segnali di scambio) zeigen die Stellung der Weichen an. Sie werden als Scheiben- oder Kastensignale ausgebildet, die durch verschiedene Signalbilder kenntlich machen, ob die Weiche auf geraden oder krummen Strang steht. Einfache Kreuzungsweichen erhalten im allgemeinen 2 Signale, an jedem Ende eines. Für zweiseitige (symmetrische) Weichen und doppelte Kreuzungsweichen sind vielfach besondere Signalzeichen eingeführt. Bei den letzteren sind die Signalbilder auch verschieden, je nachdem die 4 Zungenpaare mit 1 oder 2 Hebeln gestellt werden und nach der Art, wie die nebeneinander liegenden Zungenpaare damit in Verbindung stehen.

Die Deutsche Signalordnung führt folgende W. auf:

Signal 12. Die Weiche steht auf den geraden Strang (bei Bogen weichen auf den weniger gekrümmten): Nach beiden Richtungen eine rechteckige weiße Scheibe (Abb. 181).

Signal 13. Die Weiche steht auf den krummen Strang (bei Bogenweichen auf den stärker gekrümmten):

a) gegen die Weichenspitze gesehen: Ein die Richtung der Ablenkung anzeigender Pfeil (Abb. 182);

b) vom Herzstück aus gesehen: Eine kreisrunde weiße Scheibe (Abb. 183).

Bei zweiseitigen Weichen erhält das Signal 13b, wenn die Ausfahrt geöffnet ist:

1. aus dem linksseitigen Gleis die Form Abb. 184;[315]

2. aus dem rechtsseitigen Gleis die Form Abb. 185;

c) bei doppelten Kreuzungsweichen erscheint, wenn die Einfahrt in die beiden gekrümmten Gleise geöffnet ist, gegen die Weichenspitze gesehen: Ein weißer Doppelpfeil auf schwarzem Grund (Abb. 186).

Auf den bayerischen und einigen anderen Bahnen sind von diesem Signal 13 c abweichende Signalformen üblich.

Die doppelten Kreuzungsweichen erhalten 4, 2 oder 1 Signallaterne.

Vier Laternen, von denen je 2 an jedem Ende der Kreuzungsweiche stehen, finden sich im allgemeinen bei den doppelten Kreuzungsweichen, bei denen die 2 nebeneinander liegenden Zungenpaare an jedem Ende der Weiche durch je einen Hebel gestellt und bei der Umstellung nach derselben Seite bewegt werden (Parallelschaltung). Hierbei ist stets ein gerades und ein gekrümmtes Gleis für die Einfahrt geöffnet. Es zeigt dann immer eine der beiden an den Enden der Weiche stehenden Laternen nach beiden Richtungen Signal 12 und die andere Signal 13 a und 13 b. Diese Schaltung ist die am häufigsten vorkommende, sie wird insbesondere bei allen fernbedienten Weichen verwendet, die nicht lediglich Verschubweichen sind.

Zwei Weichenlaternen werden bei doppelten Kreuzungsweichen verwendet, wenn je 2 nebeneinander liegende Zungenpaare durch denselben Hebel gestellt und diese Zungenpaare bei der Umstellung nach entgegengesetzten Seiten bewegt werden (Kreuzschaltung). Es sind dann stets entweder die beiden geraden oder die beiden gekrümmten Gleise für die Einfahrt in die Kreuzungsweiche geöffnet. Die beiden Weichenlaternen zeigen für die Fahrt durch die beiden geraden Gleise nach beiden Seiten Signal 12 und für die Fahrt durch die beiden gekrümmten Gleise gegen die Spitze gesehen Signal 13 c und von hinten gesehen Signal 13 b.

Eine Weichenlaterne ist bei der Kreuzschaltung doppelter Kreuzungsweichen vorhanden, wenn alle 4 Zungenpaare durch einen Hebel gestellt werden. Diese Laterne zeigt nach beiden Seiten für die Fahrt durch die geraden Gleise Signal 12 und für die Fahrt durch die beiden gekrümmten Gleise Signal 13 c.

Auf den bayerischen und schweizerischen Bahnen wird auch bei Parallelschaltung vielfach nur eine Signallaterne verwendet. Zur Kennzeichnung der verschiedenen Fahrten dienen 3 Signalbilder:

ein schwarzes Kreuz auf weißem Grund für die Fahrt durch das die Hauptrichtung kreuzende Gleis,

ein weißes Rechteck für die Fahrt durch das gerade Gleis der Hauptrichtung,

ein die Fahrrichtung anzeigender Pfeil auf weißem Grund für die Fahrt durch die gekrümmten Stränge.

Seit längerer Zeit werden auch auf den früher preußisch-hessischen Bahnen bei der Parallelschaltung der doppelten Kreuzungsweichen mehrere Bauarten für die Ausrüstung dieser Weichen mit nur einer Laterne versucht. Die eine davon ist der vorstehend beschriebenen bayerischen und schweizerischen Form ähnlich, die andere geht davon aus, zur Kennzeichnung der Fahrwege keine andern Signalbilder zu benutzen als die Signale 12 und 13 a. Es wird diesen Signalen nur noch ein Unterscheidungszeichen zugefügt, das anzeigt, für welches der beiden in der Kreuzungsweiche sich schneidenden Gleise das W. gilt. Bei der Parallelschaltung ist, wie bereits bemerkt, an jedem Ende der Weiche stets ein gerades und ein gekrümmtes Gleis für die Einfahrt geöffnet. Bei einer der beiden Einfahrten ist daher die Lage de Weichenzungen am anderen Ende der Kreuzungsweiche derart, daß ein Fahrzeug, das die Einfahrt benutzt, eine Weiche auffährt. Diese Einfahrt ist daher nicht gestattet. Das Unterscheidungszeichen bei den Signalen 12 und 13 a dient nun dazu, die nicht gestattete Einfahrt zu bezeichnen. Die Abb. 187 zeigt ein solches W.

In den österreichischen Signalvorschriften sind die W. unter 28–35 aufgeführt.[316]

Signal 28. »Stellung der Weiche für die gerade (günstigere) Richtung«:

Bei vollkommen versicherten oder verläßlich verschlossenen Weichen ein aufrecht stehendes weißes Rechteck nach beiden Fahrrichtungen;

bei nicht vollkommen versicherten oder nicht verläßlich verschlossenen Weichen bei der Fahrt gegen die Spitze ein aufrecht stehendes grünes Rechteck, bei der Fahrt nach der Spitze ein aufrecht stehendes weißes Rechteck.

Signal 29. »Stellung der Weiche in die Ablenkung (ungünstigere Richtung)«:

a) bei der Fahrt gegen die Spitze ein weißer Pfeil im schwarzen Feld, wobei die Spitze des Pfeils die Richtung andeutet, nach der das Gleis abzweigt;

b) bei der Fahrt nach der Spitze eine nach beiden Seiten gleichgeformte (symmetrische) Figur von weißer Farbe im schwarzen Feld.

Bei Kreuzungsweichen wird unterschieden, ob sie mit 1 oder 2 Antrieben versehen sind. Ist nur ein Antrieb vorhanden, so wird die Stellung für die geraden Richtungen in derselben Weise gekennzeichnet wie bei den einfachen Weichen.

Die Stellung für die Ablenkungen wird angezeigt durch einen weißen Doppelpfeil im schwarzen Feld nach beiden Fahrrichtungen.

Bei Kreuzungsweichen mit zwei Antrieben werden vier verschiedene Signalbilder verwendet:

ein aufrecht stehendes weißes Rechteck im schwarzen Feld für die Fahrt in die Hauptrichtung;

ein schwarzes Kreuz auf weißem Feld für die Fahrt in die Nebenrichtung;

ein schwarzer Pfeil mit der Spitze nach links auf weißem Feld für die Fahrt in die Ablenkung nach links;

ein schwarzer Pfeil mit der Spitze nach rechts auf weißem Feld für die Fahrt in die Ablenkung nach rechts.

Auf den französischen Bahnen wird durch die W. angezeigt, ob[317] die Weiche in der Grundstellung, d.h. für die Fahrt auf dem Hauptgleis richtig steht oder ob sie umgelegt, d.h. für das abzweigende Gleis eingestellt ist. Die W. bestehen vielfach aus einer Weichensignaleförmigen, drehbaren grünen Scheibe und einer weißen oder grün geblendeten Laterne. Bei der Grundstellung steht die Scheibe parallel zum Gleis, bei Dunkelheit erscheint weißes Licht. Bei der Stellung der Weiche auf Ablenkung steht die grüne Scheibe quer zum Gleis, bei Dunkelheit erscheint grünes Licht.

Die W. werden neuerdings vielfach elektrisch beleuchtet. Es ist dann möglich, die Brenndauer der Laternen dem Betriebsbedürfnis anzupassen und durch zeitweiliges Ausschalten aller Laternen oder einzelner Gruppen von ihnen auf das geringste Maß herabzusetzen. Dadurch lassen sich unter Umständen große wirtschaftliche Vorteile erreichen. Sehr einfach gestaltet sich die elektrische Weichenbeleuchtung, wenn sie bei dem Bau von Kraftstellwerken von vornherein mit vorgesehen wird.

Hoogen.

Abb. 181–186. Deutsche Weichensignale.
Abb. 181–186. Deutsche Weichensignale.
Abb. 187. Weichensignale für doppelte Kreuzungsweichen.
Abb. 187. Weichensignale für doppelte Kreuzungsweichen.
Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 315-318.
Lizenz:
Faksimiles:
315 | 316 | 317 | 318
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