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Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/I. Römisches und heutiges Recht. Gang der Untersuchung/Societas und offene Handelsgesellschaft [Soziologie]

Societas und offene Handelsgesellschaft. Auf welche Rechtssätze es bei der nachfolgenden Untersuchung ... ... den: daß wer in ein bestehendes Geschäft eintritt, für dessen ältere Schulden haftet u.a., – welche aber in ihrer juristischen Konstruktion keineswegs einfach sind, durch ein plastisches ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 313-319.: Societas und offene Handelsgesellschaft

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht/IV. Die römische Landwirtschaft und die Grundherrschaften der Kaiserzeit [Soziologie]

... an private Gutsherren verliehen (C. I. L. VIII, 270). Die Gutsherren haben kraft dieser ihrer Polizeigewalt es ... ... machen suchte 443 . Dem wurde entgegengetreten und C. Just. 7 l. c. dehnt dies Verbot aus auf die servi rustici adscripticiae condicionis, ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht. Stuttgart 1891 (Reprint Amsterdam 1962), S. 220-279.: IV. Die römische Landwirtschaft und die Grundherrschaften der Kaiserzeit

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts [Soziologie]

§ 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts. Problem der Neuentstehung ... ... Verbreitung eine noch prekäre Neuerung sein. Dann ist der »Richter«, wie wir hier a potiori den Rechtszwangsapparat nennen wollen, eine zweite selbständige Instanz. Aber auch davon abgesehen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 441-456.: § 3. Der Formcharakter des objektiven Rechts

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf dem zweiten Deutschen Soziologentag in Berlin 1912/III. Zum Vortrag von F. Oppenheimer über »Die rassen-theoretische Geschichtsphilosophie« [Soziologie]

III. Zum Vortrag von F. Oppenheimer über »Die rassen-theoretische Geschichtsphilosophie«. ... ... 1 Es ist hier namentlich an die Arbeiten von Prof. G. A. Leist gedacht. 2 Als Diskussionsredner. 3 ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988.: III. Zum Vortrag von F. Oppenheimer über »Die rassen-theoretische Geschichtsphilosophie«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Erster Teil. Soziologische Kategorienlehre/Kapitel III. Die Typen der Herrschaft/10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung [Soziologie]

... . Die üblichen technischen Mittel dafür sind a) kurze Amtsfristen, möglichst nur zwischen je zwei Genossenversammlungen, b) jederzeitiges ... ... auch dort wird »im Dienst« der Genossen verwaltet. Aber es besteht dort a) Appropriation der Verwaltungsmacht, – b) (normal:) strenge Traditionsbindung. Die unmittelbare ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 169-171.: 10. Herrschaftsfremde Verbandsverwaltung und Repräsentanten-Verwaltung

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts [Soziologie]

§ 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts. Die Rechtspartikularitäten ... ... der zunehmend juristisch gebildeten Richter gewesen ist und teilweise noch ist, daß, m. a. W., alles »Gewohnheitsrecht« in Wahrheit Juristenrecht war und ist, im Zusammenhalt ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 503-514.: § 8. Die formalen Qualitäten des modernen Rechts

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte [Soziologie]

... der Vergemeinschaftung, soweit jene Sphäre reicht, a potiori geradezu als »Kontraktgesellschaft« bezeichnen kann. Rechtlich angesehen, bestimmt ... ... X, der Genosse des Verbandes Y, hat mir, dem A oder einem Genossen meines Verbandes B die Verletzung C zugefügt (die arabische Rechtssprache sagt nicht: das Blut des A ist vergossen, sondern unser, der ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 397-441.: § 2. Die Formen der Begründung subjektiver Rechte

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 4. Die Typen des Rechtsdenkens und die Rechtshonoratioren [Soziologie]

... nicht selbst gesprochen hatte – als Vorteil u.a. die Möglichkeit der »Wandelung« (amendement) begangener Versehen gewann. Der Vorsprecher ... ... B. die Ordnung der vier Kasten bei Manu, alle veralteten Teile der scharî'a in den islâmischen Schulen). Nicht selten pflegt, infolge des Primats des Lehrzwecks ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 456-468.: § 4. Die Typen des Rechtsdenkens und die Rechtshonoratioren

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/3. Abschnitt. Patriarchale und patrimoniale Herrschaft [Soziologie]

3. Abschnitt. Patriarchale und patrimoniale Herrschaft. Wesen und Entstehung ... ... Fronkolonnen des Pharao eingegliedert wurde. Das Land war ein Fronstaat, der Pharao führte u.a. auch die Geißel als Attribut, und die zuerst von Sethe korrekt übersetzten Immunitätsprivilegien ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 580-625.: 3. Abschnitt. Patriarchale und patrimoniale Herrschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/6. Abschnitt. Politische und hierokratische Herrschaft [Soziologie]

... nicht der Bruder. Der Schuldner ist (aktueller oder potentieller) Knecht oder – a fortiori – »Lügner«. Die religiöse Brüderlichkeit fordert die Uebertragung dieser primitiven Nachbarschaftsethik ... ... einer falschen Lesart (μηδὲν ἀπελπίζοντες statt μηδένα ἀπελπίζοντες nach A. Merx); die Geschichte seiner praktischen Anwendung zeigt, daß es ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 688-727.: 6. Abschnitt. Politische und hierokratische Herrschaft

Weber, Max/Schriften zur Soziologie und Sozialpolitik/Diskussionsreden auf den Tagungen des Vereins für Sozialpolitik/Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik [Soziologie]

Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des ... ... ich einzelne arbeiten lasse, jeden Arbeiter also, nach dem Smithschen Beispiel, Stecknadeln von A bis Z herstellen lasse, oder wenn ich sie nun arbeitsteilig zusammennehme – schon ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitk. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 416-424.: Debatterede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus [Soziologie]

... Steuern eines Dorfs oder Bezirks an einen muḳṭa' (Steuerpächter); 2. Ḳaâ'i', die Lehen, verliehene Grundherrschaften (in Mesopotamien sawafi genannt) an ... ... dann zu dem Begriff des iḳṭâ' (beneficium). Der Inhaber des letzteren schuldete zunächst einerseits Heeresdienst als ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 625-654.: 4. Abschnitt. Feudalismus, »Ständestaat« und Patrimonialismus

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 11. Religiöse Ethik und »Welt« [Soziologie]

§ 11. Religiöse Ethik und »Welt«. Die Spannung religiöser Gesinnungsethik ... ... außerordentlicher Willkür und völliger Unberechenbarkeit des davon wirklich Geltenden andererseits. Von der islâmischen Scharî'a ist im Einzelfall kaum angebbar, was heute noch in der Praxis gilt, und ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 348-367.: § 11. Religiöse Ethik und »Welt«

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 7. Stände, Klassen und Religion [Soziologie]

... der Entwicklung der nicht brahmanischen Asketen (Shramaṇa's) Nachfolge, – falls nicht umgekehrt die Empfehlung der Weltentsagung an den ... ... die jüngere von beiden Erscheinungen und eine Uebertragung ist. Jedenfalls übertrafen die Shramaṇa's, als Inhaber asketischen Charismas, in der populären Schätzung bald das offizielle ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 285-314.: § 7. Stände, Klassen und Religion

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel I. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen/§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung [Soziologie]

§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung Der juristische und der soziologische Begriff ... ... des Rechtslebens zutreffenden Fall gelegentlich durch Beispiele zu illustrieren haben, wollen aber zur Vereinfachung a potiori, wenn von »Recht« geredet wird, an direkt durch Rechtszwang garantierte Normen ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 181-187.: § 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 12. Die Kulturreligionen und die »Welt« [Soziologie]

§ 12. Die Kulturreligionen und die »Welt«. Weltzugewandtheit des Judentums ... ... den Kreis der Gebildeten hinaus knüpfte an das gewaltige Prestige an, welches der »Shramaṇa« (Asket) von jeher dort genoß und welches vorwiegend magisch-anthropolatrische Züge trug. ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 367-382.: § 12. Die Kulturreligionen und die »Welt«

Weber, Max/Schriften zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte/Zur Geschichte der Handelsgesellschaften im Mittelalter/I. Römisches und heutiges Recht. Gang der Untersuchung/Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte [Soziologie]

Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte. Wie ... ... wirtschaftlichen Seite der Frage zu tun, sondern mit der Genesis von Rechtsgrundsätzen und sind a priori nicht berechtigt zu der Annahme, daß im vorliegenden Fall rechtliche und wirtschaftliche ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Hrsg. von Marianne Weber. Tübingen 1988, S. 321-323.: Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel IX. Soziologie der Herrschaft/2. Abschnitt. Wesen, Voraussetzungen und Entfaltung der bürokratischen Herrschaft [Soziologie]

... und komplizierter er ist, desto mehr. Die Fälle a) bis d) ruhen in sehr starkem Maße, teilweise überwiegend, auf Naturalienentlohnung ... ... Dies wieder wird durch die Eigenart der modernen Verkehrsmittel bedingt, zu welcher u.a. auch der Nachrichtendienst in der Presse gehört. Die außerordentliche Beschleunigung ... ... Macht der Bürokratie als solcher zunimmt, ist also a priori aus solchen Gründen nicht zu entscheiden. Die Zuziehung ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 551-580.: 2. Abschnitt. Wesen, Voraussetzungen und Entfaltung der bürokratischen Herrschaft

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel VII. Rechtssoziologie/§ 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine Typen [Soziologie]

§ 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine ... ... und nur sie konnten Normen formaler Art überhaupt schaffen, so daß man unter Naturrecht a potiori mit Recht nur sie zu verstehen pflegt. Ihre Ausbildung in der Neuzeit ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 496-503.: § 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine Typen

Weber, Max/Grundriß der Soziologie/Wirtschaft und Gesellschaft/Zweiter Teil. Die Wirtschaft und die gesellschaftlichen Ordnungen und Mächte/Kapitel V. Religionssoziologie (Typen religiöser Vergemeinschaftung)/§ 10. Die Erlösungswege und ihr Einfluß auf die Lebensführung [Soziologie]

... uns an – vom rationalen Handeln direkt a b führend. Fast alle Mysterienkulte wirkten so. Ihr typischer Sinn ist die ... ... genügt einer »Gesinnungsethik« höchstens als unterste Stufe des Glaubens, wie dies u.a. Augustin betont. Auch der Glaube muß eine Gesinnungsqualität werden. Die persönliche ...

Soziologie im Volltext: Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. Besorgt von Johannes Winckelmann. Studienausgabe, Tübingen 1980, S. 321-348.: § 10. Die Erlösungswege und ihr Einfluß auf die Lebensführung
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