§ 11. Religiöse Ethik und »Welt«. Die Spannung religiöser Gesinnungsethik ... ... außerordentlicher Willkür und völliger Unberechenbarkeit des davon wirklich Geltenden andererseits. Von der islâmischen Scharî'a ist im Einzelfall kaum angebbar, was heute noch in der Praxis gilt, und ...
... der Entwicklung der nicht brahmanischen Asketen (Shramaṇa's) Nachfolge, – falls nicht umgekehrt die Empfehlung der Weltentsagung an den ... ... die jüngere von beiden Erscheinungen und eine Uebertragung ist. Jedenfalls übertrafen die Shramaṇa's, als Inhaber asketischen Charismas, in der populären Schätzung bald das offizielle ...
§ 2. Rechtsordnung, Konvention und Sitte. ... ... natürlich, weil der (oder die) im Einzelfall bei der Schaffung der Verfassung ausschlaggebende(n) Interessent(en) die Erwartung hegen, daß gegebenenfalls er (oder sie) dasjenige Maß von Macht besitzen werde(n), um das, rechtlich angesehen, alsdann der gesatzten »Ordnung« entbehrende, dennoch ...
§ 1. Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung Der juristische und der soziologische Begriff ... ... des Rechtslebens zutreffenden Fall gelegentlich durch Beispiele zu illustrieren haben, wollen aber zur Vereinfachung a potiori, wenn von »Recht« geredet wird, an direkt durch Rechtszwang garantierte Normen ...
§ 6. Heiliges Wissen. Predigt. Seelsorge. In jedem Fall aber ... ... und zwar vielleicht als Damm gegen apokalyptische Prophetien auf der Synode von Jamnia (90 n. Chr.) bald nach dem Untergang des theokratischen Staates, und auch da noch ...
§ 12. Die Kulturreligionen und die »Welt«. Weltzugewandtheit des Judentums ... ... den Kreis der Gebildeten hinaus knüpfte an das gewaltige Prestige an, welches der »Shramaṇa« (Asket) von jeher dort genoß und welches vorwiegend magisch-anthropolatrische Züge trug. ...
Gang der Untersuchung. Verhältnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkte. Wie ... ... wirtschaftlichen Seite der Frage zu tun, sondern mit der Genesis von Rechtsgrundsätzen und sind a priori nicht berechtigt zu der Annahme, daß im vorliegenden Fall rechtliche und wirtschaftliche ...
... Aṣḥab al-Ḥadîth, den konservativen Traditionalisten, und den Aṣḥab al-Fiqh, den rationalistischen Juristen, durchzog die ganze islâmische Rechtsgeschichte. ... ... geistlicher Rechtspflege: neben dem Qâḍî steht der weltliche Beamte, neben der scharî'a das weltliche Amtsrecht: Qânûn, welches, wie die ...
§ 7. Die formalen Qualitäten des revolutionär geschaffenen Rechts. Das Naturrecht und seine ... ... und nur sie konnten Normen formaler Art überhaupt schaffen, so daß man unter Naturrecht a potiori mit Recht nur sie zu verstehen pflegt. Ihre Ausbildung in der Neuzeit ...
... uns an – vom rationalen Handeln direkt a b führend. Fast alle Mysterienkulte wirkten so. Ihr typischer Sinn ist die ... ... genügt einer »Gesinnungsethik« höchstens als unterste Stufe des Glaubens, wie dies u.a. Augustin betont. Auch der Glaube muß eine Gesinnungsqualität werden. Die persönliche ...
... und gleicher Beschäftigungsart einerseits, gleicher Provenienz und verschiedener Beschäftigungsart andererseits, dabei namentlich: a) Feststellung der Zeitdauer bis zur Erreichung der Höchst verdienstfähigkeit und sodann b ... ... Tragweite. In einer (in der Vorbemerkung erwähnten) Denkschrift für den Unterausschuß hob A. Weber – in Uebereinstimmung mit der Auffassung vieler von uns ...
§ 1. Wesen und Wirkung des Charisma. Soziologisches Wesen der ... ... Substruktion, das gerade Gegenteil der bürokratischen. Ist diese an stetige Einnahmen, daher wenigstens a potiori an Geldwirtschaft und Geldsteuern gewiesen, so lebt das Charisma in und doch ...
... grundsätzlich in zweierlei Art begründet sein. Nämlich a) in dem Vorhandensein eines grundherrlichen, vor allem eines Fürstensitzes als Mittelpunkt, ... ... zusammenschließen, und es gibt als Rückstand von damals bis heute noch einige Städte (Aḥmedâbâd) mit einem gemeinsamen städtischen Schreschth, dem okzidentalen Bürgermeister entsprechend, an ...
II. Die naturwissenschaftlichen Probleme der Erhebung Es muß gleich eingangs konstatiert ... ... »Eingestelltheit« auf die konkrete Arbeitsleistung für eine Erklärung brauchbar wäre, ist nicht a priori zu entscheiden. Möglich erscheint in solchen und vielen ähnlichen Fällen stets, ...
§ 3. Die Geschlechterstadt im Mittelalter und in der Antike. ... ... , wollen wir daher – bei Anerkennung der Flüssigkeit der Uebergänge – auch im nachstehenden a potiori stets an dies Merkmal denken, wenn von den »Geschlechtern« die Rede ...
§ 2. Nachbarschaftsgemeinschaft, Wirtschaftsgemeinschaft und Gemeinde. Der Hausverband ist die Gemeinschaft ... ... Nachbarschaft] und dadurch gegebene chronische oder ephemere Gemeinsamkeit einer Interessenlage verstehen, wenn wir auch a potiori, und wo nichts Näheres gesagt ist, die Nachbarschaft von nahe beieinander angesiedelten ...
Diskussionsrede auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik in Nürnberg 1911 ... ... Eliminierung des »Zufalls« also beginnt; um das zu prüfen, dazu dient u.a. auch die Zerlegung dieser 260 Arbeitswochen in noch kleinere Gruppen. Ergeben diese ... ... 2 Bergarbeiterstreik in Rheinland und Westfalen. 3 Regierungsrat a. D. Völcker.
... 2 Erster Teil, Kap. I § 5. 3 a.a.O. § 6. Siehe hierzu ferner: Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, ... ... Herrn v. Egidy (Oberstleutnant a.D.) die bestimmte Erwartung hegten, S. M. würde, da doch ... ... 289-300. 88 Ebenda S. 288/89, § 7 a. E. ...
... am Gemeinschaftshandeln sonst nicht beteiligten, welche entweder a) an gewissen Vorteilen und Chancen, welche die Gemeinschaft darbietet, namentlich an ... ... – 5. Durch privilegierende Belastung – und zwar positiv oder negativ privilegierend. a) Die positiv privilegierende Belastung findet nicht nur, aber hauptsächlich statt gegen Garantie ...
§ 6. Die Auflösung der Hausgemeinschaft: Aenderungen ihrer funktionellen Stellung und zunehmende »Rechenhaftigkeit ... ... unter ökonomischen Einflüssen auch wandelbar, aber (wie namentlich die modernen Arbeiten Serings u. A. gezeigt haben) schlechterdings nicht rein ökonomisch, vollends aber nicht aus den heutigen ...
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