Eheweib

1. Eheweiber sollen nicht von Kiffel, sondern von Sanfftenberg vnd Lindenrede sein vnd jhre Männer erfrewen.Henisch, 801; Petri, II, 159.


2. Ein from Eheweib sol zwei verba lernen: Parêre vnd parere, der Mann aber conjugire das verbum: Paparere.Mathesy, 51a.

Lat.: Parêre et parere est vxorum, parare est maritorum.


3. Ein fromb züchtig eheweib ist jhres Manns augenlust vnd hertzentrost.Henisch, 801.


4. Kein Eheweib heisst Hure, ausser ihr Mann beschuldigt sie.Graf, 452, 416; Dreyer, Abh. zur Erläut. der Rechte (Wismar 1763), III, 1420.

Die Bezeichnung eines Eheweibes in der obigen Weise ward bei unsern Vorfahren als etwas Unduldbares angesehen, so lange nicht der eigene Ehemann diese Schmach von seiner Gattin gelten liess.


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5. Eheweiber soll man zeitig anmahnen, selten schelten und niemals schlagen.Wirth, I, 564.


6. Es lest sich alles verthun, nur eines Eheweibes wird man nicht bald los.Herberger, Ib, 161.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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