Einshand

Einshand löst Einshand.Graf, 468, 579; Normann, Rugianischer Landbrauch, 38.

Im altdeutschen Recht, wo der Eid als Gottesurtheil angewandt wurde, kam der Eid eines Genossen mehreren Angeklagten nicht zugute, sondern es galt »so viel Mann, so viel Eid; einer reinigt einen, zwei entreden zwei«.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 797.
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