Nach altdeutschem Recht fiel die Vormundschaft dem nächsten geeigneten männlichen Verwandten (Schwertmagen) zu. Das obige Sprichwort sagt, dass es der Nächste von denen sein soll, die nicht mit erben.
Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.