Hemmniss ist die Wurzel alles Uebels. – Graf, 426, 227.
Unter Hemmniss ist hier Rechtsverzögerung zu verstehen, die nach älterm Rechte schon vorlag, wenn ein Antrag nicht bei demselben Sonnenschein gewürdigt wurde, da man ihn einbrachte, nach den Reichsgesetzen aber erst, wenn binnen Monatsfrist keinerlei Verfügung erging. (Vgl. Kammergerichtsordung von 1555, II, 13, 2.)
Mhd.: Hindersal ist eine wurzel aller vnding. (Endemann, II, 46, 82.)