[762] *1. An einer hänfenen Holzbirne erworgen.
*2. Einen mit Holzbirnen tractiren. – Parömiakon, 270.
Mit Prügeln.
*3. Er ist von Holzbirnen Art. – Megerle; Eiselein, 320.
Die lange liegen müssen, ehe sie geniessbar werden.
*4. In die Holzbirnen entlaufen.
Bezeichnung für: sterben.