* Er ist in die Klasse der vergessenen Sünden gezählt.
Man kümmert sich nicht mehr um ihn.
*2. Er wird auch noch einmal in der Nummer vierten Klasse fahren.
Im Geschäft zurück- oder im Vermögen herunterkommen. Die Redensart ist schon als Beleidigung betrachtet und vom Richter bestraft worden. (Vgl. Hirschberger Zeitung, 1870, Nr. 178.)