Landkauf kann man nur einmal widersprechen. – Graf, 105, 244.
Wenn beim Verkauf eines Guts eine Rückkaufsfrist auf Jahr und Tag festgesetzt ist, so ist nur innerhalb derselben der Widerspruch möglich, hat man sie aber verstreichen lassen, dann nicht mehr.
Altfr.: Landscap de meyma nawit ma da enes with sedsza. (Richthofen, 163.)