Wer Steuern zahlt und Dienste thut, sollte auch, wie es bei den Völkern germanischen Stammes früher der Fall war, berechtigt sein, bei der Gesetzgebung mitzuwirken.
Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 686.