Mitthaten

Die mitthaten auch mitrathen.Simrock, 10245.

Wer Steuern zahlt und Dienste thut, sollte auch, wie es bei den Völkern germanischen Stammes früher der Fall war, berechtigt sein, bei der Gesetzgebung mitzuwirken.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 686.
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