Rockschoss

*1. Einem den Rockschoss abreissen.

Einen Besuch, Gast sehr eindringlich zum Bleiben nöthigen.

Lat.: Scindere penulam. (Seybold, 435; Tappius, 216b.)


*2. Er zieht die Rockschösse auseinander und zeigt den Jagdschein. (Oberlausitz.)

Von jemand, der unbegründete Vorwürfe zurückweist, sich zur Wehr setzt.


*3. Man wird ihm die Rockschösse nicht abreissen.

Ihn nicht zum Bleiben nöthigen.

Lat.: Penulam vix attingere. (Seybold, 435.)


[Zusätze und Ergänzungen]

*4 Sich (Einen) an jemandes Rockschoss hängen.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873.
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