*1. Einem den Rockschoss abreissen.
Einen Besuch, Gast sehr eindringlich zum Bleiben nöthigen.
Lat.: Scindere penulam. (Seybold, 435; Tappius, 216b.)
*2. Er zieht die Rockschösse auseinander und zeigt den Jagdschein. (Oberlausitz.)
Von jemand, der unbegründete Vorwürfe zurückweist, sich zur Wehr setzt.
*3. Man wird ihm die Rockschösse nicht abreissen.
Ihn nicht zum Bleiben nöthigen.
Lat.: Penulam vix attingere. (Seybold, 435.)
*4 Sich (Einen) an jemandes Rockschoss hängen.