Um Spielgeld hilft man nicht Rechts. – Graf, 229, 39.
Rückständiges Spielgeld kann gesetzlich nicht eingefordert werden. »Vmb spilgelt sol man keines rechtes helfen.« (Rössler, I, 18.)
Adelung-1793: Spielgeld, das
Herder-1854: Spielgeld
Pierer-1857: Spielgeld