1. Man thut ein Tänzlein, man wagt ein Schänzlein und verliert das Kränzlein.
Lat.: Te conjunge bonis, et ab his bona plurima disces, cum pravis vivens, tu quoque pravuseris. (Sutor, 557.)
*2. Ich wollt' ein Tänzlein mit ihm (ihr) thun.
» ... Hätt' ich dich an einem andern Orte, wir wollten ein Tänzlein thun.« (Köhler, 171, 17.)