1. Wenn das Todtenkleid zerrissen ist und der Leichenwäscher einäugig, die Bahre zerbrochen und der Begräbnissplatz Salzboden; dann muss der Verstorbene zu den Bewohnern der Hölle gehören. – Burckhardt, 18.
Wenn alles in dem Geschäft eines Menschen rückwärts geht, so muss er endlich zu Grunde gehen.
2. Wenn ich mit Todtenkleidern handelte, es stürbe niemand. – Burckhardt, 43.
Wer in seinen, besonders Handelsunternehmen, lauter Unglück hat.