Wer die erste Verpfändung hat, ist der erste zur Zahlung. – Graf, 281, 341; Lichner, 383, 197.
Wer die erste Hypothek besitzt, wird zuerst bezahlt; jede folgende kommt mit der Zahlung später.
Herder-1854: Verpfändung
Roell-1912: Verpfändung der Eisenbahn