Was man nicht vollführt, ist ewig verloren. – Graf, 443, 360.
Wer als Kläger auch bei der dritten Ladung ausblieb, wurde für immer mit seiner Klage abgewiesen, weil man annahm, dass sie nicht gegründet sei.
Mhd.: Waz dinges oder sach man nit volfart die ist eweclich verlorn. (Endemann, I, 3.)