Wiedervergelten

Wiedervergelten ist auch nicht verboten.Siebenkees, 116; Simrock, 11596.

Kränkungen zu erwidern, verträgt sich aber nicht mit sittlicher Handlungsweise.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 227.
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