1. Halt zu vor dem Diebe die Truh.
*2. Dem sollt mer zuhalte! – Tendlau, 964.
Nämlich den Mund, wenn der Gesang oder die Rede schlecht ist. Der Witz liegt darin, dass »Zuhalten« im Jüdisch-Deutschen die Begleitung des Vorbeters in der Synagoge durch eine andere Stimme bezeichnet. Wenn der Vorbeter schlecht, oder ohne Begleitung sang, so ward das obige Wort, aber dann auch auf andere Verhältnisse angewandt, gebraucht.