Abdecken

[18] Abdêcken, verb. reg. act. 1) Die Decke einer Sache, und was deren Stelle vertritt, wegnehmen. Das Dach abdecken. Noch mehr aber metonymisch, eine Sache ihrer Decke berauben. Den Tisch abdecken. Das Haus abdecken. Der Wind hat das ganze Haus abgedeckt. 2) Figürlich deckt der Jäger das Wild ab, wenn er es auswirkt; im Oberd. ihm die Decke abnehmen. Ferner wird es in der anständigen Sprechart für das niedrige schinden gebraucht, d.i. dem umgefallenen Viehe die Haut abziehen. So auch die Abdeckung. 3) Derb ausprügeln, im gemeinen Leben, so wie zudecken; wo es wohl eigentlich nicht zu Decke gehöret, sondern eine unmittelbare Onomatopöie ist, wie das bekannte tax, tax erit in tergo tuo.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 18.
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