[36] † Abfiedeln, verb. reg. act. 1) Durch Fiedeln, d.i. hin und her reiben, absondern; im gemeinen Leben. 2) In den Schmelzhütten auf dem Oberharze, den groben Abstrich, der nicht zergangen ist, mit einem Eisen abziehen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 36-37.