Abgelebt

[45] Ábgelêbt, partic. pass. von dem veralteten Verb ableben. 1) Vor Alter matt und kraftlos. Ein abgelebtes Alter, Dusch.


Das Alter beugte schon den abgelebten Rücken,

Zach


2) Im figürlichen Scherze, veraltet:


Die schlummert auf bestäubtem Boden

Bey andern abgelebten Moden,

Uz.


3) * Verstorben; in dieser Bedeutung ist abgeleibt im Hochdeutschen unbekannt, in Oberdeutschland aber sehr häufig, wo man oft höret. Se. abgeleibte kaiserl. Majestät, die abgeleibten Seelen, die Seelen der Verstorbenen. S. Leib.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 45.
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