Abgeneigt

[45] Abgeneigt, part. pass. des ungewöhnlichen Verbi abneigen; nicht bloß einen Mangel der Neigung, wie ungeneigt, sondern vermöge der Präposition ab, schon einen gewissen Grad der gegenseitigen Neigung empfindend; am häufigsten als ein Adverbium. Einem abgeneigt, nicht günstig seyn. Er ist mir nicht abgeneigt, ist mir so ziemlich günstig. Ich bin nicht abgeneigt, es zu thun.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 45.
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