[50]Abgürten, verb. reg. act. den Gurt auflösen, und was damit befestigt war, abnehmen. Sich den Degen abgürten. Dem Pferde den Sattel abgürten. Ingleichen metonymisch, das Pferd abgürten. So auch die Abgürtung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 50.