Ablauern

[64] Ablauern, nicht Ablauern, verb. reg. act. durch Lauern ersehen, erhalten, in verächtlichem Verstande, wofür man in der vertraulichen Sprechart ablauschen sagt. Eine Gelegenheit, einen Vortheil ablauern. Einem etwas ablauern, es ihm heimlich absehen. Einem einen Kunstgriff ablauern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 64.
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