Abläugnen

[66] Abläugnen, verb. reg. act. 1) Durch Läugnen zu berauben, zu bestreiten suchen. Einem eine Schuld, ein anvertrautes Gut abläugnen. 2) Wider besseres Wissen vernehmen. Einem alles Gute abläugnen. Er schämte sich nicht, es mir abzuläugnen, zu läugnen, daß er es gesagt, empfangen habe u.s.f. Daher die Abläugnung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 66.
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