Ableiben

[68] Ableiben, verb. irreg. act. S. Leihen, so viel als ablehnen, als ein Darlehn erhalten, in der höhern Schreibart. Einem eine Summe Geldes, ein Buch, ein Pferd ableihen. So auch die Ableihung.

Anm. Ablehnen und ableihen, sind so wie die einfachen lehnen und leihen bloß in der Mundart unterschieden, indem jenes mehr Nieder- dieses aber mehr Oberdeutsch ist. Man hält daher auch ableihen für edler und anständiger als ablehnen, weil es durch den allgemeinen Gebrauch im Hochdeutschen nicht so verunedelt worden, als das letztere.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 68.
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