[73]Abmisten, verb. reg. act. in der Landwirthschaft. 1) Den Mist völlig wegschaffen. 2) Vom Miste reinigen. Einen Stall abmisten. Das Vieh abmisten. Daher die Abmistung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 73.