[90] Abschicken, verb. reg. act. 1) Von einem Orte wegschicken, absenden. Einen Bothen, einen Brief, Waare abschicken, wofür man in der höhern Schreib- und Sprechart absenden saget. 2) Sein Gebeth zu Gott abschicken, Seufzer zu dem Himmel, fromme Wünsche zur Vorsicht abschicken, in figürlicher Bedeutung. Daher die Abschickung.