Abschienen

[92] Abschienen, verb. reg. act. 1) Mit den gehörigen Schienen versehen. 2) Die Schienen abnehmen. 3) In dem Bergbaue einiger Gegenden, eine Grube abziehen oder abmessen. Daher wird in den Ungarischen Bergwerken der Markscheider Abschiener genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 92.
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