Abschlachten

[93] Abschlachten, verb. reg. act. 1) Gehörig schlachten. Ein Schwein, ein Kalb, eine Kuh abschlachten. 2) Ohne Beysatz des Accusativs, das jährliche Schlachten des Mastviehes vollenden. Wir haben bereits abgeschlachtet. Daher die Abschlachtung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 93.
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