Abschwarten

[102] Abschwarten, verb. reg. act. bey den Fleischern, die Schwarte oder Haut abziehen. Einen Kalbskopf abschwarten. Auf den Bretmühlen schwartet man einen Bretblock ab, wenn man die so genannten Schwarten, oder die äußersten Breter absäget.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 102.
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