[121]Abstriegeln, verb. reg. act. 1) Mit der Striegel wegnehmen. Den Staub abstriegeln von dem Pferde. Ingleichen auf solche Art reinigen. Ein Pferd abstriegeln. 2) Gehörig striegeln. Die Pferde abstriegeln.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 121.