[166]Der Adelstand, des -es, plur. car. 1) Adelige Würde und Vorzüge. Jemand in den Adelstand erheben. 2) Collective, die Edelleute eines Landes oder einer Gegend, als ein Körper betrachtet, wofür man doch lieber der Ritterstand sagt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 166.