[177]Afterbelehnen, ein Verbum, von welchem nur das Partic. Pass. üblich ist, ein Afterbelehnter, der von einem Lebensmanne mit einem Lehen weiter belehnet worden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 177.