[221]Der Almosengenoß, des -ssen, plur. die -ssen, der die öffentlichen Almosen eines Ortes genießet; in einigen Gegenden, ein Almosenbruder, und, wenn es eine weibliche Person ist, eine Almosenschwester.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 221.