[258] Der Amtsschreiber, des -s, plur. ut nom. sing. der Gerichtsschreiber eines Amtes. An andern Orten, z.B. im Braunschweigischen, ist der Amtsschreiber nicht ein bloßer Schreiber, sondern ein College des Amtmannes, daher er sich im Französischen auch Second Bailli nennet. An noch andern Orten hat der Amtsschreiber es bloß mit den Frohndiensten eines Amtes zu thun, und alsdann ist die Amtsschreiberēy, theils seine Stelle, theils der ihm angewiesene Bezirk, theils endlich auch der Ort seiner Expedition.